Religiöse Bildung ist aus gutem Grund Bestandteil schulischer Bildung. Zum einen hat das mit den Wurzeln unserer Kultur und unserer Gesellschaft zu tun. Zum anderen kann man in unserer Kultur beobachten, dass viele Menschen trotz aller wissenschaftlichen Erkenntnisse nachhaltig unsicher sind. Das gilt für die Fragen nach der eigenen Identität, nach Herkunft und Zukunft und der Frage nach Sinn und Aufgabe des Lebens.
Der evangelische Religionsunterricht will die Schülerinnen und Schüler beim Fragen begleiten und Orientierung geben.

Der Religionsunterricht ist nach Art. 7,3 des Grundgesetzes und nach Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach an den öffentlichen Schulen. Er wird dort in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt, die vom Gesetzgeber als Religionsgesellschaften anerkannt sind. Neben den beiden christlichen Konfessionen ist dies z.B. die jüdische Kultusgemeinschaft.

Dies wehrt einer staatlich durchgesetzten Einheits-Weltanschauung und Werteideologie!

Der evangelische Religionsunterricht beschäftigt sich mit der religiösen Deutung von Lebensfragen.

Unsere Themen ordnen sich den vier zentralen Lebensfragen zu!

Wer bin ich?

Bin ich als Mensch, sind wir als Menschen ein Produkt des Zufalls? Sind wir als Personen austauschbar? Was ist der Sinn meines Lebens? Besteht der Sinn meines Lebens nur in der Weitergabe meiner Gene und der Kultur?

Der evangelische Religionsunterricht ermutigt die Schülerinnen und Schüler sich als Geschöpfe Gottes anzunehmen. Er ermutigt „ja“ zu sich zu sagen.

Die dem Menschen von Gott garantierte Würde ist unantastbar und unendlich. Unabhängig von Leistungsvermögen, Geschlecht, Religion und Herkunft.

Das christliche Menschenbild stellt an eine Gesellschaft Forderungen im politischen, sozialen und rechtlichen Bereich. Darüber nachzudenken und dort kritisch nachzufragen, wo dieses Menschenbild bedroht ist, ist auch Aufgabe des evangelischen Religionsunterrichts.

Woher kommen wir?

Im evang. Religionsunterricht öffnen wir den Blick für die christliche Prägung unserer Kultur. Ohne den Reichtum der jüdisch-christlichen Kulturtradition könnten wir unsere eigene kulturelle Überlieferung nicht mehr verstehen. Z.B. ist die Erklärung der Menschenrechte der UN entscheidend von Rechtstraditionen geprägt, die aus der Tora, aus dem 5. Buch Mose stammen.

Der evang. Religionsunterricht fördert das Bewusstsein für geschichtliche Bedingtheit religiöser und auch weltanschaulicher Vorstellungen. So werden fundamentalistische Tendenzen erkannt und beim Namen genannt.

Der evang. Religionsunterricht fördert die Fähigkeit eigene Positionen zu entwickeln und diese zu vertreten. Er fördert die Fähigkeit andere Auffassungen zu tolerieren und von anderen Menschen zu lernen.

Was dürfen wir hoffen?

Im evang. Religionsunterricht werden die Schülerinnen und Schüler mit ihren Ängsten, Sorgen und Erwartungen ernst genommen.

Der evang. Religionsunterricht stärkt die Hoffnung auf eine lebenswerte Zukunft. Eine Zukunft, die nach christlichem Glauben auch mit dem Tod nicht endet.

Was sollen wir tun?

Die Würde des Menschen steht und fällt mit dem Glauben an Gott. Die Würde des Menschen ist keine wissenschaftlich belegbare Tatsache. Wissenschaftliche Erkenntnisse erweitern laufend unsere Handlungsoptionen und somit wird die Frage: dürfen wir das auch tun, oder verletzen wir damit die menschliche Würde? - immer wichtiger.
Im evang. Religionsunterricht ist das Nachdenken darüber wesentlich.

www.schuldekan-ravensburg.de
www.kirchenbezirk-ravensburg.de
www.elk-wue.de
www.elk-wue.de/fileadmin/mediapool/elkwue/dokumente/080926Schulpapier_Endfassung.pdf
Bildungspläne des Landes Baden-Württemberg im Fach evangelische Religion am Gymnasium