Alkoholverbot und nächtliches Aufenthaltsverbot auf dem Schulgelände

In den zurückliegenden Jahren kam es auf dem Gelände der städtischen Schulen während der Nachtstunden und an Wochenenden vermehrt zu Verschutzungen, Sachbeschädigungen und Vandalismus. So wurden z.B. auf unseren Schulgelände die Beleuchtungen beim Haupttreppenaufgang beschädigt und schon mehrfach im Schulhof aufgestellte Skulpturen aus dem Kunstunterricht zerstört.

Deshalb hat die Stadtverwaltung auf Schulhöfen ein Aufenthaltsverbot in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr und ein Alkoholverbot ausgesprochen.

Auf allen Zufahrten sind Hinweisschilder angebracht, die alle gültigen Regeln zusammenfassen:

  • Alkoholverbot
  • Rauchverbot
  • Leinenpflicht für Hunde
  • Verbot unberechtigten Befahrens

Die Verbote werden von einem privaten Sicherheitsdienst überwacht; bei Zuwiderhandlung muss mit einer Anzeige und einem Platzverweis gerechnet werden.