Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht

Beurlaubung

Lediglich in begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen, in der Regel spätestens 10 Tage vorher, und schriftlichen Antrag kann eine Beurlaubung erfolgen.

Volljährige Schüler können sich selbst entschuldigen und auch selbst Anträge auf Befreiung bzw. Beurlaubung vom Unterricht stellen. Für Fahrschulstunden gibt es grundsätzlich keine Beurlaubung.

Antrag auf Beurlaubung bis zu 2 Tage - Druckversion zum Ausfüllen per Hand

Antrag auf Beurlaubung von mehr als 2 Tagen - Druckversion zum Ausfüllen per Hand

Antrag auf Beurlaubung von bis zu zwei Tagen zum Ausfüllen

Antrag auf Beurlaubung von mehr als zwei Tagen zum Ausfüllen


 

Befreiung

Die Befreiung von einer Unterrichtsstunde erfolgt durch den jeweiligen Fachlehrer.

Befreiung von mehr als einer Stunde bis zu zwei Tagen erfolgt durch den Klassenlehrer.

Wird ein Schüler während der Unterrichtszeit vorzeitig entlassen, so gibt ihm der entlassene Fachlehrer eine schriftliche Bestätigung für die Eltern mit. Diese Bestätigung wird von den Eltern unterschrieben und möglichst bald an den Klassenlehrer zurückgegeben.

Befreiung (teilweise oder ganz) vom Sportunterricht kann nur durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses (längstens für ein Schuljahr) gewährt werden. Die genauen Einzelheiten teilt der jeweilige Sportlehrer mit.