Entschuldigung
Kann ein Schüler oder eine Schülerin aus zwingenden Gründen (Krankheit oder Unfall) nicht in die Schule kommen, so ist dies der Schule über WebUntis bis spätestens 07:25 Uhr mitzuteilen.
Eine schriftliche Entschuldigung mit handschriftlicher Unterschrift eines Erziehungsberechtigten ist in den drei folgenden Tagen nachzureichen.
Die Entschuldigungspflicht gilt auch für freiwillige Unterrichtsveranstaltungen.
Hier können Sie eine Vorlage für Ihr Entschuldigungsschreiben herunterladen:
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Entschuldigungspraxis im Sportunterricht
Kann die/ der Schüler/in am anderen Fachunterricht teilnehmen, so ist auch der Sportunterricht zu besuchen.
Zum einen können Schüler bei der Organisation des Unterrichts mithelfen und zum anderen fördert auch das reine Zuschauen das Verinnerlichen von Bewegungsabläufen. Letztlich werden auch theoretische Erklärungen gegeben, die zunächst keine aktive Umsetzung erfordern.
Um der/ dem Sportlehrer/in die individuelle Förderung des Kindes zu erleichtern, bieten wir hier ein Musterattest zum Download an, das eine differenzierte Beurteilung zum Einsatzvermögen des Kindes gibt. So ist in vielen Fällen eine sportliche Betätigung einzelner Muskelpartien absolut sinnvoll für den weiteren Heilungsverlauf.
Leider hat sich diese Attestform, bei den den Ärztinnen/ Ärzten noch nicht durchgesetzt - daher bitten wir darum, dieses Attestmusterblatt selbst zur Ärztin/ zum Arzt mitzunehmen. So erhalten auch Sie eine differenzierte Beurteilung seitens der Ärztin/ des Arztes.
Liegt der Sportunterricht in Randstunden (1.+2. St, 5.+6. St. oder am Nachmittag) kann bei längerer Verletzung bzw. Erkrankung mit dem Sportlehrer eine individuelle Regelung vereinbart werden. Dies muss im Vorfeld abgesprochen werden, ein unerlaubtes Fernbleiben ist nicht gestattet.
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